Die kürzlich vom Ministerrat
beschlossene Steuerreform sieht unter anderem eine Senkung der Lohn- und
Einkommenssteuer vor. Der Österreichische Gemeindebund begrüßt die
geplante Entlastung der Bürger, betont aber, dass die Finanzierung der
kommunalen Aufgaben auch in Zukunft sichergestellt werden muss.
Die Bundesregierung hat am 1. Mai 2019 im
Ministerrat die Maßnahmen zur Steuerreform beschlossen. Die Details
wurden bereits in den letzten Tagen präsentiert: So sollen die
Österreicherinnen und Österreicher schrittweise bis 2022 um insgesamt
8,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.
Weniger Steuern, aber auch geringere Ertragsanteile
Die konkreten Maßnahmen betreffen etwa die Lohn- und
Einkommenssteuer. Diese soll bis auf die drei obersten Steuerstufen
sinken. Für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, Bauern und
Selbstständige soll es einen Sozialversicherungsbonus geben, aber auch
die Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne wird sinken.
Diese und weitere Maßnahmen zielen auf eine
deutliche Entlastung der privaten Haushalte ab. Klar ist aber auch, dass
die Gemeinden (ohne Wien) rund eine Milliarde Euro an dieser Entlastung
mittragen, weil die Gemeinde-Ertragsanteile aus den gemeinschaftlichen
Bundesabgaben dementsprechend sinken.
Gemeindebund fordert Gewährleistung der finanziellen Mittel
"Wir begrüßen die Steuererleichterung und die
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, wollen aber auch sicherstellen,
dass unsere Gemeinden die finanziellen Mittel bekommen, die sie für die
wichtigen kommunalen Aufgaben, wie Kinderbetreuung, Soziales oder Pflege
benötigen", erklären Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl
und Gemeindebund-Vizepräsident Bürgermeister Rupert Dworak.
Steigende Ausgaben für Gemeinden
So stiegen etwa die Netto-Ausgaben für
Kinderbetreuung der 0-bis-6-Jährigen von 2007 bis 2017 um plus 88
Prozent und die Netto-Ausgaben für Soziales und Pflege um plus 65
Prozent. "Die Gemeinden können in diesen Bereichen nichts einsparen und
brauchen jeden Euro, um diese wichtigen kommunalen Dienstleistungen auch
weiterhin zur Verfügung zu stellen. Dies gilt es bei der Steuerreform
auch zu berücksichtigen", betonen Riedl und Dworak.