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Wie bereits in den vergangenen Jahren wird auch für das Jahr 2022 das Projekt zur Förderung der Kastration von Streunerkatzen und -kater vom Land NÖ weitergeführt.
Jede Katze und jeder Kater, welcher Freigang hat, unterliegt der Kastrationspflicht, soweit das Tier nicht als Zuchtkatze oder -kater mittels Chip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert ist. Die Kastration ist vom Halter eines Tieres, also jener Person, die ständig oder vorübergehend für ein Tier verantwortlich ist oder ein Tier in ihrer Obhut hat, durchführen zu lassen.
Aufgrund verschiedener Umstände gibt es aber immer wieder Katzen und Kater, welche nicht einem Tierhalter zugeordnet werden können, aber in einem Gemeindegebiet einen dauerhaften Aufenthalt gefunden haben. Diese Tiere sollen zur Vermeidung einer unkontrollierten und mit viel Leid verbundenen Vermehrung kastriert werden.
Zur Unterstützung der Gemeinden, welche sich schon seit vielen Jahren dankenswerter Weise freiwillig dieser Problematik annehmen, stellt das Land NÖ auch im Jahr 2022 eine Förderung in einem beträchtlichen Ausmaß zur Verfügung.
Die Förderungsauszahlung erfolgt wie im Vorjahr zu 4 Terminen. Als Förderzeitraum Dezember 2021 bis Ende November 2022 vorgesehen.
Daraus ergibt sich, dass alle von einem in NÖ tätigen Tierarzt korrekt ausgestellten Rechnungen, welche mit den entsprechenden Beilagen bis 30. November 2022 beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz, post.ru5@noel.gv.at eingelangt sind, im Förderungsprojekt Berücksichtigung finden können. Für den - in den letzten Jahren aber nie eingetretenen - Fall, dass das vorhandene Förderbudget bereits vorzeitig ausgeschöpft worden wäre, wird eine Information an die Gemeinden über die Rundschreibendatenbank des Landes NÖ ergehen und bei noch offenen Abrechnungen eine gleichmäßige Kürzung aller eingelangten Rechnungen erfolgen.
Es obliegt, wie bereits letztes Jahr den Gemeinden, eine problematische Streunerkatzen- Population festzustellen und evtl. in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Tierschützern das Einfangen der Tiere zu organisieren. Die an dem Projekt teilnehmenden NÖ Tierärzte stellen eine Rechnung (Vorlage) über den festgelegten Betrag aus und übermitteln diese an die Auftrag gebende Gemeinde und die Österreichische Tierärztekammer, Landesstelle NÖ. Die Gemeinde bezahlt 2/3 des Gesamtbetrages und reicht mittels Antrag (Vorlage) die Rechnung zur Förderung des Gesamtbetrages in der Höhe von 1/3 beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz ein. Ebenso ist die Bestätigung der Bezahlung von 2/3 an den Tierarzt dem Förderantrag anzuschließen.
Wesentlich ist auch, dass auf der Rechnung neben der Bestätigung der Kastration auch die Vornahme einer Kennzeichnung des Tieres mittels ear-tipping oder Mikro-Chip (Registriert auf die Österreichische Tierärztekammer Landesstelle NÖ) bei dem Tier bestätigt wird.
Die Maßnahme des ear-tippings verhindert ein neuerliches Einfangen bereits kastrierter Katzen und dient auch als Unterscheidungsmerkmal gegenüber Haustieren mit Zugang ins Freie. Das Einfangen bedeutet gerade für diese oftmals sehr scheuen Tiere massiven Stress und sollte nur, wenn unbedingt notwendig, erfolgen. Die Kennzeichnung am Ohr ermöglicht es i.d.R. bereits aus einer gewissen Entfernung zu erkennen, dass das Tier kastriert wurde und somit nicht mehr eingefangen werden muss.
Da aber einige Beteiligte dieser Art der Kennzeichnung kritisch gegenüberstehen, konnte auf Vorschlag der Österreichischen Tierärztekammer - Landesstelle NÖ vereinbart werden, dass auch die Kennzeichnung mittels Mikro-Chip, welcher auf die Tierärztekammer - Landesstelle NÖ registriert ist, als ergänzende Möglichkeit versuchsweise für das Jahr 2022 angeboten wird. Die Tierarztkosten wurden mit einem Betrag von € 118,80 je Katze und € 61,20 je Kater festgelegt.
13.12.2021
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