Geplante Beschleunigung für Windkraftausbau wird zum Bumerang

© Marschik

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Die im Nationalrat beabsichtigte Änderung bei der Flächenzonierung von Windkraftanlagen ist ein klarer Verfassungsbruch und ein Eingriff in die Souveränität der Kommunen!

Bei der heutigen Nationalratssitzung werden die Abgeordneten unter anderem über eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz beraten. Zum Ziel gesetzt haben sich die Abgeordneten eigentlich eine Verfahrensbeschleunigung von Energiewende-Projekten – wie etwa bei Windkraftanlagen. Diese will man erreichen, indem man eine UVP-Bewilligung zukünftig auch ohne Flächenwidmung ermöglicht. Damit würde man aber auch die örtliche Diskussion im Gemeinderat und die damit verbundene kommunale politische Willensbildung bzw. die dazugehörigen Bürgeranhörungen umgehen.

Das ist ein Anschlag auf die Gemeindeautonomie, den wir so nicht hinnehmen werden“, kritisiert NÖ Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl und betont: „Für uns ist das ein Verfassungsbruch, weil damit die örtliche Raumordnungskompetenz der Gemeinden, die in der Verfassung festgeschrieben ist, ausgehebelt wird. Mit dieser beabsichtigten Änderung werden auch Bürgerrechte und unsere jahrelangen Bemühungen, die finanzielle Bürgerbeteiligung über die Vertragsraumordnung verpflichtend zu machen, zunichte gemacht.

Energiewende wird aufs Spiel gesetzt

Seit September wurden unter Federführung des Österreichischen Gemeindebundes immer wieder ablehnende Stellungnahmen zur UVP-Novelle eingebracht, die bisher kein Gehör fanden. „In jenen wird von uns festgehalten, dass wir den Ausbau Erneuerbarer Energien nicht nur wollen, sondern auch dringend benötigen! Und das haben wir ja in Niederösterreich auch schon jahrelang bewiesen: Die Mehrzahl der Windräder – fast schon 800 – steht nämlich in Niederösterreich! Das hat in den Gemeinden zwar viel Diskussion gebraucht, aber letztlich sind alle in mehrheitlichem Konsens zwischen allen Beteiligten entstanden. Ein 'Drüberfahren' wird mehr Widerstand erzeugen und zum Gegenteil führen. Das ist dann ein klassischer Schuss ins Knie“, so Pressl.

Verfahrensbeschleunigung müsse jedenfalls anders aussehen, meint Pressl und fügt abschließend an, dass im Falle eines Durchwinkens der Novelle rechtliche Schritte für eine Verfassungsklage geprüft werden.

01.03.2023