Unfallort Spielplatz - Alle Normen im Blick

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Was kann eine Gemeinde als Betreiber und Erhalter von Spielplätzen tun, um das Unfallrisiko möglichst klein zu halten? Fragen wie diese werden durch die Broschüre "Spielen! - aber sicher!" beantwortet.

Jährlich verunglücken in Österreich rund 9.000 Kinder auf Spielplätzen. Schuld sind oft defekte oder nicht ordnungsgemäß gewartete Spielgeräte. Spaß und Risiko liegen auf Spielplätzen nah beinander. Um Unfälle zu vermeiden, gilt ein Halten an vorgeschriebene Normen als unverzichtbar. Einen guten Überblick über solche Sicherheitsempfehlungen bietet die aktuelle Broschüre "Spielen! - aber sicher!" vom Spielplatzbüro des NÖ Familienreferats.

Gesetzeslage im Überblick

Die europäische Norm EN 1176 legt Sicherheitsstandards für standortgebundene Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen, in Kindergärten, Schulen und im Privatbereich fest. Die Einhaltung ist größtenteils nicht verbindlich, wird aber dringend empfohlen. Dies kann selbstverständlich die Anwesenheit und Achtsamkeit von Aufsichtspersonen nicht ersetzen, sondern dient als sicherheitsgewährende Basis. Weiter regelt die ÖNorm B 2607 die Lage, Größenbemessung, Einrichtung und Gestaltung von Spielplätzen und -flächen in Parks oder anderen Freizeiteinrichtungen. Sie gilt als Grundlage für die örtliche Raumplanung. Fragen zur Haftung von Gemeinden bei Unfällen auf Spielplätzen werden in der Broschüre genau geklärt.

Geringes Risiko und hoher Spielwert

Ziel von Kinderspielplätzen soll das Anbieten von abwechslungsreichen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung mit großem Spaßfaktor und kleinem Risikofaktor sein. Um das zu gewährleisten benötigt es unter anderem einen geeigneten Standort, richtige Sicherheitsabstände der Geräte und eine korrekte und regelmäßige Wartung aller verfügbaren Spielmodule. 

Kinder nehmen ihre Umgebung anders wahr, weswegen für sie nicht erkennbare Gefahrensituationen und nicht einschätzbares Risiko durch entsprechende Baumaßnahmen vermieden werden müssen. Geht es beispielsweise um die Positionierung der Geräte, so dürfen sich Bewegungsabläufe und Laufrichtungen nicht überschneiden. Um Sturzverletzungen zu minimieren, ist ab einer Fallhöhe von 60 cm ein Fallschutz anzubringen.

Mehr Informationen zur Broschüre

Erhältlich über: Spielplatzbüro NÖ, Bestellung über: Tel.: 02742/9005-19001, E-Mail: spielplatzbuero(at)noel.gv.at

Kostenbeitrag bei Einzelbestellung: Zehn Euro

Buchumfang: 70 Seiten

Autoren

Vesna Urlicic: Architektin und Illustratorin, Tätigkeitsschwerpunkt "Kind und Architektur"

Adolf Wocelka: Spezialist für kindgerechte Architektur und Stadtgestaltung

Reinhard Streyhammer: Ehemaliger Leiter der Abteilung V/12 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und ursprünglicher Initiator des Handbuches

Fotocredit:© Moultipix - Fotolia.com

12.08.2013