Drei Punkte die zum Freispruch führten
Der Berufungssenat führte drei Punkte an, warum Perner und sein damaliger Stellvertreter Gnigler nicht zur Verantwortung zu ziehen sind. Erstens habe es sich um einen alpinen Wanderweg gehandelt, für dessen Wartung keine gesetzlichen Normen zur Verfügung stünden. Zweitens könne ein gefahrloser Zustand nicht immer erreicht werden und drittens sei es nicht möglich, diese Wege ständig zu kontrollieren, erklärte die vorsitzende Richterin Elisabeth Schmidbauer. Die Beschuldigten und deren Rechtsanwalt Heinz Häupl waren nach Aufhebung des Ersturteils sichtlich erleichtert. Wenn Bürgermeister wegen Unfällen auf Wanderwegen von einem Strafgericht verurteilt werden, würde es bald keine Wanderwege mehr geben, betonten die Politiker. Seit dem Unfall war der Weg von der Gemeinde gesperrt und "wäre das Ersturteil bestätigt worden, hätten wir alle Brücken weggerissen und den Weg aufgelöst", sagte der amtierende Bürgermeister Gnigler. Jetzt wird der Weg nach einer Generalsanierung im Frühjahr wieder aufsperren.
Überprüfung durch "Schütteln und Rütteln" ausreichend
Die Brücke, wo der Unfall passierte, war erst 2006 neu gebaut worden. Das Erstgericht, das Bezirksgericht Thalgau, hatte zum einen die Kontrolle der Brücke durch einen Sachverständigen gefordert und zum anderen die Erneuerung aller acht Brücken, was sich die Gemeinde gar nicht leisten hätte können. Für das Berufungsgericht ist aber eine Überprüfung der Brücke durch "Schütteln und Rütteln" des Geländers von Gemeindemitarbeitern dreimal im Jahr, wie das auch bisher erfolgt ist, ausreichend. Im gegebenen Fall hatte sich die Morschheit visuell nicht gezeigt, so die Vorsitzende.
"Es kann nicht sein, dass für jeden Unfall immer ein Schuldiger gesucht wird"
Mit dem Freispruch, der letztlich ein gewisses Restrisiko auf alpinen Steigen einräumt, ist ein richtungsweisendes Urteil gefällt worden. Wäre das Ersturteil bestätigt worden, wäre dies für Gemeindevertreterverbandchef und Bürgermeister Alfred Riedl ein zweifacher Schlag gewesen: "Wenn das Schule macht, dann wird sich kein Mensch mehr bereit erklären, die Verantwortung eines Bürgermeisters zu übernehmen. Die Gemeinden haben 70 Prozent des österreichischen Wegnetzes in Verantwortung. Es ist unmöglich, dass wir auf jedes kleine Schlagloch schauen. Es kann nicht sein, dass für jeden Unfall immer ein Schuldiger gesucht wird", hatte sich Riedl schon nach Bekanntwerden des Ersturteils gefragt, wo Hausverstand und Eigenverantwortung blieben.
03.12.2009