Vergabe soll den Gemeinden weiterhin erleichtert werden

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Mit einer Verordnung wurde im Mai 2009 die Vergabe von kleinen Aufträgen erheblich erleichtert. Erst ab einem Vergabewert von 100.000 Euro muss ausgeschrieben werden, davor war die Schwelle bei 40.000 Euro. Mit Ende des Jahres 2010 läuft diese Verordnung aus, der Gemeindebund fordert nun eine Verlängerung.

"Im Interesse der mittelständischen Wirtschaft und der Entbürokratisierung sollte die Verordnung über höhere Schwellenwerte bei kleinen Aufträgen über das Jahr 2010 verlängert werden", fordern Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer und dessen Vize Bgm. Mag. Alfred Riedl. Als unterstützende Maßnahme zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise waren im Vorjahr die Schwellenwerte zur Direktvergabe von kleineren Aufträgen druch die Verordnung des Bundeskanzlers von 40.000 auf 100.000 Euro angehoben worden. Diese Verordnung läuft mit Ende des Jahres 2010 aus.

Durch die Erleichterung der Auftragsvergabe sei es zu einer erheblichen Zeitverkürzung bei der Auftragserteilung gekommen, berichten Mödlhammer und Riedl. Viele Gemeinden konnten kleinere Aufträge schneller und unbürokratischer abwickeln und haben damit die klein- und mittelständische Wirtschaft maßgeblich unterstützt. Das war auch für den Arbeitsmarkt von großer Bedeutung und hat viele, viele Arbeitsplätze erhalten.  Für die Gemeinden seien die Kosten eines regulären Vergabeverfahrens in diesem Bereich unverhältnismäßig hoch. „Die Schwellenwerte-Verordnung hat dazu beigetragen, dass die öffentlichen Aufträge nicht komplett eingebrochen sind“, so die Gemeindevertreter. „Wenn ich für einen Auftrag von 50.000 Euro ein monatelang dauerndes Vergabeverfahren einleiten muss, dann kostet das der Gemeinde einen hohen Verwaltungs- und Personalaufwand und bringt den regionalen Unternehmen nur aufwändige Bieterverfahren", sagt der Gemeindebund-Chef.

Transparenz der Vergabe durch höhere Schwellenwerte gesichert

Auch mit der Erhöhung der Schwellenwerte in diesem Bereich sei die Transparenz der Vergabe in höchstem Maße gewahrt. Kein Bürgermeister dieses Landes könnte es sich leisten solche Aufträge nicht an den Best- oder Billigstbieter zu vergeben. Dafür sorgen Opposition und Öffentlichkeit in jeder Gemeinde. Auch die Erhöhung der Schwellenwerte in den so genannten nicht offenen Verfahren von 120.000 Euro auf eine Million Euro habe viele zusätzliche Aufträge für die Wirtschaft bewirkt. „In dieser Art von Verfahren müssen mehrere Bieter eingeladen werden, sich zu beteiligen. Am Ende kommt der Bestbieter zum Zug.“

82 Prozent der Gemeinden für Verlängerung der Verordnung

„Die öffentliche Hand, und die Gemeinden im Besonderen, haben eine große Verantwortung bei Investitionen. Schließlich sind die Kommunen die größten öffentlichen Investoren des Landes. Wenn es hier zu Investitionsstaus aufgrund von langwierigen bürokratischen Verfahren kommt, dann schadet das der Wirtschaft enorm“, so Mödlhammer und Riedl. In einer Blitzumfrage des Gemeindebundes haben sich 82 Prozent der Gemeinden für eine Verlängerung der Verordnung ausgesprochen. „Auch WKÖ-Präsident Christoph Leitl und die Wirtschaftskammern der Länder sehen die Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung als eine Notwendigkeit an und haben uns ihre Unterstützung zugesichert“, berichten die Gemeindevertreter. „Der Herr Bundeskanzler ist nun aufgefordert, diese Verordnung über das Jahr 2010 hinaus zu verlängern. Wir erwarten uns hier rasches und konsequentes Handeln, damit die Gemeinden ihre Investitionen planen können“, so der Gemeindebund-Chef abschließend.


19.07.2010