Verwaiste Baustellen - was nun?

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wie geht es für viele unfertige kommunale Bauprojekte nach der Alpine-Isolvenz weiter? Mit dieser Frage müssen sich derzeit viele Gemeinden beschäftigen.

Gemeinden haben im Fall des Verkaufs einer insolventen Baufirma ein Kündigungsrecht oder die Möglichkeit am Vertrag festzuhalten, in welchen bei (Teil-)Veräußerung ein neuer Vertragspartner eintreten kann.

Kündigung samt Neuausschreibung oder Festhalten am Vertrag

Beim Verkauf von Unternehmensteilen gem. § 114a Abs. 4 der Insolvenzordnung (IO) kann es gemäß § 38 Unternehmensgesetzbuch (UGB) zu einer Fortführung der bestehenden Verträge durch den neuen Erwerber kommen, so dieser in das Vertragsverhältnis eintritt bzw. die Gemeinde einem solchen Eintritt nicht widerspricht. Daneben sieht das Bundesvergabegesetz (BVergG) vor, dass eine neuerliche Ausschreibung grundsätzlich gar nicht erfolgen kann, solange die Verträge weiter bestehen und nicht wesentlich verändert werden. Die Gemeinde als Vertragspartnerin hat also die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, was aber dann, wenn ein neuer, wirtschaftlich potenter Vertragspartner sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem übernimmt, nicht erforderlich sein wird. Im Fall einer (teilweisen) Neuausschreibung des Bauprojekts wird aufgrund der gegebenen Dringlichkeit der Arbeiten gem. § 28 Abs. 2 Z 3 BVergG 2006 in den meisten Fällen ein Verhandlungsverfahren mit nur einem Unternehmen zulässig sein.

Umgehende Meldung an den Fördergeber erforderlich

Sobald die betroffene Gemeinde in Erfahrung gebracht hat, ob ein neuer Vertragspartner eintritt, bzw. sich entschieden hat, ob das Kündigungsrecht in Anspruch genommen oder der neue Vertragspartner akzeptiert wird, ist in allen Fällen, in denen Fördermittel in Anspruch genommen werden (insbesondere wohl im Siedlungswasserbau), eine Meldung an den Fördergeber erforderlich. Diese Meldung hat umgehend und mit Hinweis auf allfällige Abänderungen des Vertrages zu erfolgen.

Fotocredit: © Andreas Hermsdorf/pixelio.de

08.07.2013