Wahlrechtsreform wird begrüßt

NÖ Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl

© Marschik

Nach intensiven Bemühungen durch den NÖ Gemeindebund und den Verband sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen in NÖ wurden heute die Details zur Abschaffung des Wahlrechts für Zweitwohnsitzer präsentiert. Das war der erste Punkt eines gemeinsamen Briefes vom November des Vorjahres. 

Wir sind froh, dass unsere konstruktiven Gespräche der vergangenen Wochen mit dem Land NÖ nun so rasch erste Früchte getragen haben! Die Abschaffung des Wahlrechts für Zweitwohnsitzer ist erstens gleichbedeutend mit einer enormen Verwaltungsvereinfachung für unsere Kommunen und sorgt zweitens für eine Entspannung der jahrzehntelangen Wählerdiskussion vor Landtags- und Gemeinderatswahlen“, zeigen sich die Präsidenten Johannes Pressl (NÖ Gemeindebund) und Rupert Dworak (NÖ GVV) hoch erfreut.

Ein entsprechender Landtagsbeschluss wird für 24. Februar anvisiert. Pressl sieht mit der Wahlrechtsreform jedenfalls die große Hoffnung, „dass Niederösterreichs Bürgerinnen und Bürger ihren Hauptwohnsitz wieder dort anmelden, wo sie wirklich wohnen und leben – nämlich in ihrem Heimatort in Niederösterreich. Denn das zeigt nicht nur ein offenes Bekenntnis zum Lebensmittelpunkt. Es bringt unseren NÖ Gemeinden auch die Unterstützung, die sie so dringend benötigen – rund 1/3 der Gemeindeeinnahmen hängen an den bundeseinheitlichen Ertragsanteilen, die nach Hauptwohnsitzmeldungen verteilt werden." >> siehe Tabelle

Ich freue mich, dass hiermit eine jahrzehntelange Forderung der SPÖ erfüllt wird. Ich bin mir sicher, dass das Wahlrecht und die dadurch ausgelöste Diskussion auch ein Bewusstsein bei den Menschen auslösen kann. Unsere Vorfahren haben Jahrhunderte für das Wahlrecht und die demokratische Mitbestimmung gekämpft. Und das Wahlrecht für eine Kommune zu haben, das steht für eine aktive Beteiligung, für Mitgestaltung und Mitbestimmung über die Geschehnisse vor der eigenen Haustür“, fasst Präsident Dworak auch die demokratiepolitische Seite des bevorstehenden Beschlusses noch einmal zusammen.

Ertragsanteile_nach_BL.xlsx (0.01 MB)


27.01.2022