Weniger Portokosten durch online-Wahlkartenanträge

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Via elektronisch gestellter und digital signierter Wahl- oder Stimmkartenanträge können Gemeinden bei der Nationalratswahl viel Geld sparen. Die Einschreibgebühr fällt nämlich weg.

Sowohl bei der Volksbefragung als auch bei der Nationalratswahl ist es möglich, Wahl- und Stimmkarten per einfachem Schreiben anstelle von Einschreiben zu verschicken, wodurch sich die Gemeinden hohe Ausgaben für Postgebühren ersparen können. Möglich gemacht wird das durch online gestellte und digital signierte Wahl- bzw. Stimmkartenanträge.

Eingeschriebene Briefsendungen oft mühsam

Nach dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 müssen Wahlkarten, wenn sie postalisch verschickt werden, per eingeschriebenen Briefsendungen versendet werden. Für die Gemeinden ist das von einer höheren finanziellen Belastung - gegenüber dem einfachen Versenden - gekennzeichnet. Auch für die Bürger ist dieses Verfahren oft umständlich, da sie sich eigens auf den Weg zur nächsten Postfiliale machen müssen, wenn die persönliche Übergabe des Dokuments durch den Zusteller nicht stattfinden konnte. 

Online Anträge erleichtern Ablauf erheblich

Eine Ausnahmeregelung gibt es jedoch: Wenn der Antrag online und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (zum Beispiel Handy-Signatur oder E-Card mit Bürgerkartenfunktion) gestellt wurde, dann kann die Wahl- bzw. Stimmkarte mittels einfachem Schreiben versendet werden. Das erleichtert den Ablauf für beide Seiten: Die Gemeinden ersparen sich die Einschreibgebühren und die Bevölkerung den Weg zum Postamt. "Damit werden auch Personengruppen angesprochen, die dem Papier nicht so zugetan sind, gerade bei der jüngeren Generation. Bei einer Jugendbefragung findet man auf diesem Wege vielleicht mehr heraus, als wenn uns die Jugendlichen zum Beispiel etwas per Fax zu schicken sollten - viele von ihnen haben ja nicht einmal ein Faxgerät", meint Martin Netzer, Bürgermeister der rund 1.500 Einwohner großen Gemeinde Gaschurn in Bludenz.

Weitere Vorteile der online Wahl- bzw. Stimmkartenanträge sind, dass ein elektronischer Antrag schnell und einfach funktioniert. Veronika Meissnitzer, Leiterin der Pressestelle Klagenfurt: "Davor hatten wir sehr viele Anfragen per Telefon und Fax und wollten das für Bürger und Kollegen vereinfachen."

Die Bürgerkarte - Was ist das eigentlich?

Die Bürgerkarte ist der amtliche Ausweis bei elektronischen Verwaltungsverfahren. Es gibt sie in zwei Ausführungen: Als Karte, zum Beispiel auf der E-Card, oder am Handy als so genannte Handy-Signatur. Bürger können damit bequem von Zuhause aus - wie bei Online-Shopping oder Online-Banking - rund um die Uhr Behördengänge erledigen, zum Beispiel die Wahl- bzw. Stimmkarte zu beantragen. Mit der Bürgerkarte kann man sich online ausweisen und "unterschreiben" - die elektronische Signatur entspricht der eigenen Unterschrift. Dabei gilt die Funktion Bürgerkarte als eine der sichersten Methoden, sich im Internet auszuweisen.

Voraussetzung: Partnerschaft mit "HELP.gv.at", "wahlkartenantrag.at" oder "amtsweg.gv.at"

Allen LMR-Anwendergemeinden (1.900 in Österreich und davon 450 von 573 in NÖ), die das LMR-Wahlservice abonniert haben, steht www.wahlkartenantrag.at automatisch zur Verfügung.

Für alle anderen gilt: Um online und mit digitaler Signatur gestellte Wahlkartenanträge zu erhalten, muss die Gemeinde eine Partnerschaft mit "HELP.gv.at" begründen oder an "amtsweg.gv.at" teilnehmen. In mehr als der Hälfte der Gemeinden gibt es bereits die dafür nötige Schnittstelle auf der Homepage. Auf beiden Homepages gibt es Formulare für Wahl- und Stimmkarten, die schon fertig bereitstehen und von den Gemeinden kostenlos (im Rahmen der genannten Partnerschaft) genutzt werden können. Der Wahl- bzw. Stimmkartenantrag muss aber auf jeden Fall durch die Bürgerkartensignatur (Handy-Signatur oder Bürgerkartenfunktion auf der E-Card) unterzeichnet werden und kann dann von der zuständigen Behörde durch einen Upload beim Signaturprüfdienst der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs GmbH) auf der Internetseite www.signaturpruefung.gv.at kostenlos geprüft werden.

2,20 Euro pro Wahlkarte sparen

Die Einsparung ist beträchtlich: Pro Wahl- bzw. Stimmkarte können durch die online gestellten Wahlkartenanträge 2,20 Euro Einschreibgebühr gespart werden.

Es empfiehlt sich, die Gelegenheit der Wahlkartenanträge für die Nationalratswahl 2013 zu nützen, um eine Aktivierung von Bürgerkartensignaturen bei den Bürgern voranzutreiben. Für die Gemeinde ergibt sich später noch ein größerer Mehrwert, da diese auch Voraussetzung für die elektronische Zustellung als vollwertiger Ersatz von RSa und RSb-Schreiben gilt.

Kostenlose Aktivierung für Bürger

Für die Bürger gibt es mehrere Möglichkeiten, ihre Handy-Signatur zu aktivieren. Entweder kostenlos auf www.buergerkarte.at über "Online-Aktivierung" oder "Aktivierung über Finanz-Online" (für diejenigen, die bereits Finanz-Online nutzen) oder persönlich bei einer der eingetragenen Registrierungsstellen, die auch auf dieser Internetseite ersichtlich sind. Auch in der Salzburger Gemeinde Kleinarl ist man von diesem Service bereits überzeugt: "Wir bieten das für unsere Wähler an, weil es zeitgemäß ist. Bei uns ist es bei der Nationalratswahl 2013 das erste Mal möglich, die Wahlkarten online zu beantragen", erklärt Bürgermeister Max Aichhorn.

Ausbildung zum "Registration Officer"

Auch die Gemeinde selbst kann Handysignatur-Aktivierungen zur Verfügung stellen. Um sie dabei zu unterstützen, bietet das Bundeskanzleramt laufend kostenlose Ausbildungen für "Registration Officer" (= der/die Registrierungsbeauftragte) für Gemeindebedienstete an. Nach dieser Schulung können diese die Mobiltelefone der Bürger für die Handysignatur aktivieren - falls das für Ihre Gemeinde oder Sie interessant erscheint, bitte um Kontaktaufnahme mit peter.reichstaedter(at)bka.gv.at. Wenn eine Gemeinde diesen Dienst nicht anbieten möchte, ist es möglich, auf www.handy-signatur.at Registrierungsstellen in der Nähe abzufragen. Bisher bieten 75 Gemeinden bereits dieses Service für ihre Bürger an. Diese Internetadresse kann man auch auf der Gemeindehomepage zur Verfügung stellen.

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08.07.2013