Wie kann die Freiwilligenarbeit gewürdigt werden?

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Viele Menschen sind in Österreich ehrenamtlich engagiert, mithilfe des Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement soll das nun weiter aufgewertet und gefördert werden.

Ehrenamtliches Engagement gilt als eine wichtige Säule des österreichischen Gesellschaftssystems. Ohne die zahlreichen freiwilligen Helfer wäre vieles schwieriger, denn die Freiwilligenarbeit bietet der Gesellschaft einen Mehrwert, ohne dabei jedoch einen Ersatz für bezahlte Arbeitsplätze darzustellen. 

Um diese freiwilligen Leistungen der Bürger aufzuwerten und entsprechend zu würdigen, hat der Österreichische Freiwilligenrat einen Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet. Im Rahmen des Freiwilligengesetzes werden Zuwendungen für freiwillige Helfer bereitgestellt.

Wer kann Fördermittel beziehen?

Freiwillige Helfer, die bei der Durchführung von innovativen Maßnahmen, besonderen Aktivitäten oder Initiativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich mitwirken, können einen Antrag auf Fördermittel aus dem Anerkennungsfonds stellen. Ebenfalls in den Genuss von Zuwendungen kommen Personen, die vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz oder vom Österreichischen Freiwilligenrat direkt vorgeschlagen werden. Die Regelung gilt für alle österreichischen Staatsbürger und natürlichen Personen mit ständigem Aufenthalt in Österreich, aber auch für inländische juristische Personen.

Engagement wird belohnt

Beispiele für innovative Maßnahmen sind unter anderem die zielgerichtete Gewinnung neuer Freiwilliger, Vernetzungsarbeiten oder die Entwicklung innovativer Strategien zu Gunsten des freiwilligen Engagements. Aber auch besondere Aktivitäten, die auf eine langfristige Verankerung der Freiwilligenarbeit im österreichischen Gesellschaftssystem abzielen, können honoriert werden. Dazu zählen beispielsweise dauerhaft wirksame Maßnahmen zur Absicherung des freiwilligen Engagements auf allen Ebenen, die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Themenbereichen oder Initiativen zur Attraktivierung und Qualitätssicherung der freiwilligen Hilfe.

Rund um den Antrag

Alle berechtigten Helfer können sich mit einem Antragsformular, das die erforderlichen Begründungen und Nachweise erhält, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in der Abteilung für Senioren-, Bevölkerungs- und Freiwilligenpolitik bewerben.

Der Höchstsatz für die Zuwendung für freiwilliges Engagement für Organisationen liegt bei maximal 15.000 Euro, wobei allerdings natürliche Personen nur bis zu einer Höhe von maximal 1.000 Euro gefördert werden können. Für alle Anträge gilt es, dem Fonds zusätzlich einen Nachweis in Form von Originalrechnungen über die Zuwendung zu übermitteln.

Fotocredit: ©Freiwilligenweb.at

26.07.2013