Wie wird man Genuss-Region-Partnergemeinde

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Österreich ist gekennzeichnet durch seine zahlreichen, unverwechselbaren und abwechslungsreichen Regionen. Die Stärken des Landes sind seine unverwechselbaren Kulturlandschaften und die darin produzierten kulinarischen Spezialitäten.  Regional-typische Lebensmittel bedeuten nicht nur Genuss, sondern auch Identität und Zugehörigkeit.
Mit der Beschilderung von Regionen, in denen traditionelle Produkte erzeugt werden, wird der Zusammenhang zwischen Kulturlandschaft und Lebensmittelproduktion transparent gemacht. Die Positionierung der GENUSS REGION ÖSTERREICH mit ihren regionalen Spezialitäten unterstützt die Entwicklung einer gehobenen Esskultur.
GENUSS REGION ÖSTERREICH ist eine geschützte Marke der Agrarmarkt Austria und des Lebensministeriums. Sie macht die regionalen landwirtschaftlichen Produkte und Spezialitäten sichtbar. Im Zentrum steht die Information von Konsumenten und Touristen über die spezifischen kulinarischen Angebote in einzelnen Regionen.

Die Ziele der Initiative
– Österreichs landwirtschaftliche Produktion für KonsumentInnen und TouristInnen sichtbar machen.
–  Gezielte Information (Info und Veranstaltungen) welche landwirtschaftlichen Rohstoffe wo in Österreich produziert werden
– Verstärkte Kooperation zwischen Landwirtschaft, Gewerbe, Gastronomie und Tourismus
– Kurze Transportwege
– Frische der Produkte
– Wertschöpfung / Arbeitsplätze in der Region erhalten oder gestalten

 
Kriterien für die Auszeichnung einzelner Gemeinden als „GENUSS REGION ÖSTERREICH“-Partnergemeinde

1. Die Gemeinde liegt innerhalb des geographisch abgegrenzten Gebiets einer anerkannten GENUSS REGION und ist durch die Gemeindekennzahl (GKZ) definiert.

2. Sie hat mindestens einen Partnerbetrieb der betreffenden GENUSS REGION in ihrem Gemeindegebiet.

3. Eine Gemeinde kann auch ohne Partnerbetrieb zu einer GENUSS REGION-Gemeinde werden, wenn sie die Initiative GENUSS REGION ÖSTERREICH ideell und finanziell unterstützt. Dabei ist sie etwa Mitveranstalter bei Veranstaltungen der Initiative GENUSS REGION ÖSTERREICH. Die Entscheidung obliegt dem Dachverband der GENUSS REGION ÖSTERREICH.

4. Sie hat eine vom Bürgermeister unterfertigte Nutzungsvereinbarung für Gemeinden und der Dachverband hat die Auszeichnung als GENUSS REGIONs-Gemeinde empfohlen. Sie ist berechtigt, das Logo „GENUSS REGION ÖSTERREICH“-Partnergemeinde zu führen.

01.06.2011