Die Europäische Union fördert
ab 2018 europaweit die Errichtung von freien WLAN-Hotspots an
öffentlichen Plätzen in Gemeinden. Das Portal ist online und Gemeinden
können sich für die Förderung registrieren. Ab 15. Mai gilt: Wer
schneller ist, hat die besseren Chancen.
Die WiFi4EU-Initiative hat freies WLAN in ganz
Europa zum Ziel. Besonders dort, wo noch kein
Hochgeschwindigkeitsbreitband verfügbar ist. Alle EU-Bürger sollen davon
profitieren und in ganz Europa an öffentlichen Orten freien
Internetzugang haben. Und: Eine einzige Registrierung soll den
Benutzerinnen und Benutzer Zugriff auf alle WiFi4EU-Hotspots in jedem
Mitgliedstaat der EU geben. Die Fördermittel stammen aus dem
europäischen Förderinstrument CEF (Connecting Europe Facility).
"First come, first serve" gilt erst bei Antragstellung
Am 20. März 2018 wurde die WIFI4EU-Online-Plattform
frei geschaltet. Somit können sich Gemeinden nun für eine
WIFI4EU-Förderung registrieren. Wichtig ist: Die Antragstellung für
einen WIFI4EU-Voucher beginnt am 15. Mai. 13.00. Das Windhundprinzip
gilt für die Antragstellung, nicht die Registrierung! Interessierte
Gemeinden sollten versuchen, den Antrag tatsächlich am 15. Mai
abzuschicken. Um eine geografische Ausgeglichenheit dennoch zu
garantieren wurden jedem Land 15 solcher Gutscheine für Hotspots
zugesichert.
Registrierung nun bereits möglich
Für die Registrierung ist ein sogenannter EU-Login
erforderlich. Es ist ratsam, das Passwort zu notieren bzw. zu speichern,
da es auch für allfällige zukünftige europäische Förderanträge der
Gemeinde benötigt werden könnte. Gemeinden, die bereits ein EU-Login
Passwort haben, sollten dieses für die Registrierung benutzen.
Nach erfolgter Eingabe des Passworts werden die
Antragsteller zur (etwa 10 Minuten dauernden) Registrierung der Gemeinde
weitergeleitet.
Im ersten Schritt (Art der Registrierung) sind
"Österreich " und "Gemeinde" auszuwählen. Im zweiten Schritt sind die
Angaben zur Gemeinde und zum Rechtsvertreter einzutragen. Alle
österreichischen Gemeinden werden vom System automatisch erkannt. Im
letzten Schritt folgen die Angaben zur zuständigen Kontaktperson, die
sich vom Rechtsvertreter unterscheiden kann.
Am Ende des Prozesses stehen die Überprüfung der Daten sowie die Einverständniserklärung. Alle Bedingungen sind zu akzeptieren:
- Jede WLAN-Installation muss hohe
Breitbandgeschwindigkeiten bieten. Der Internetzugang wird kostenlos und
diskriminierungsfrei mindestens drei Jahre zur Verfügung gestellt.
- WLAN-Zugangspunkte, die sich mit vorhandenen Angeboten überschneiden, erhalten keine Förderung.
- Finanziert
werden Anschaffungs- und Installationskosten drahtloser
Internetzugangspunkte. Betriebskosten fallen nicht unter die Förderung.
- Die
WLAN-Zugangspunkte verwenden eine von der Kommission bereitzustellende
gemeinsame visuelle Identität einschließlich einer gemeinsamen SSID
"WIFI4EU".
- Empfänger eines WIFI4EU-Gutscheines verpflichten
sich, benötigte Geräte und damit verbundene Installationsdienste im
Einklang mit geltendem Recht zu besorgen. Sie verwenden die jeweils
neueste und beste auf dem Markt verfügbare WLAN-Technologie.
- Ich habe die Bedingungen für diesen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen gelesen und verstanden.
- Ich versichere, dass ich befugt und ermächtigt bin, im Namen der Gemeinde einen entsprechenden Antrag zu stellen.
- Ich
versichere, dass die Angaben auf diesem Portal und in Verbindung mit
WIFI4EU richtig, vollständig und genau sind. Ich erkenne hiermit an,
dass die Europäische Kommission oder eine beauftragte Agentur diese
Informationen verifizieren kann.
Weitere Informationen zu den Eckpunkten der wifi4EU-Initiative erhalten Sie in den Artikeln in der Box "Mehr zum Thema".
Alle Informationen und weitere Details finden Sie
auch auf Deutsch auf der Homepage von wifi4EU. Bei Fragen können Sie
sich auch an das Breitbandbüro des bmvit: unter
www.breitbandfoerderung.at oder telefonisch unter (0)1 711 62 65 0 bzw.
(0)800 21 53 59 und per E-Mail an breitbandbuero(at)bmvit.gv.at wenden.