Zahl der Kleinschulen soll minimiert werden

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Rechnungshof fordert, Schulen, die unterhalb der Mindestschülerzahl liegen, zu schließen. Zudem kritisiert er in seinem neuesten Bericht die Zersplitterung der unterschiedlichen Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften.

Im Burgenland sitzen in einem Drittel der Volksschulen weniger als 25 Kinder, in Vorarlberg ist jede fünfte Volksschule eine Kleinschule, in Kärnten jede zehnte. Und das, obwohl die Mindestschülerzahl eigentlich 30 (Vorarlberg) bzw. 120 (Kärnten, Burgenland) beträgt. Eine rechtliche Verpflichtung, einen Standort bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl zu schließen, gibt es nicht, kritisiert der Rechnungshof.

Notwendigkeit von weiteren Stilllegungen hinterfragen

Im Zuge eines Berichts über die Schulverbände im Burgenland, in Kärnten und Vorarlberg nahm der Rechnungshof die Schulsysteme der drei Bundesländer in den Schuljahren 2006/07 bis 2009/10 näher unter die Lupe. In diesem Zeitraum wurden in Kärnten 16 Schulen aufgelassen, im Burgenland fünf und in Vorarlberg vier. Trotzdem empfiehlt der Rechnungshof allen untersuchten Bundesländern, ihre Schulstruktur und die "Notwendigkeit von Stilllegungen zu hinterfragen".

Schulverbände wenig verbreitet

Der eigentliche Untersuchungsgegenstand, die Schulgemeindeverbände, war in den Bundesländern eher weniger verbreitet: In Burgenland gab es trotz der rechtlichen Möglichkeit historisch bedingt gar keine Schulverbände, in Vorarlberg sind nur bei sieben Prozent der Schulen Gemeindeverbände die Erhalter, in Kärnten bei 17 Prozent. Während der Rechnungshof Vorteile im Interessenausgleich bei den Kosten der Schulerhaltung zwischen Standortgemeinde und den übrigen Gemeinden im Verband sieht, moniert er, dass Kosten zwecks Renovierung einer Schule an ausgelagerte Gesellschaften ausgelagert wurden, und im Budget des Schulgemeindeverbandes nicht mehr aufschienen. Interessant ist, dass die Kosten für die Schulen, obwohl es im Burgenland keine Schulgemeindeverbände gibt, nur moderat (siehe Tabelle 2) gestiegen sind.

Die Attraktivität dieser Form der Abwicklung von Bauvorhaben an Schulen ist jedoch spätestens seit der Abschaffung des Vorsteuerabzugs für gemeindeeigene Gesellschaften im März 2012 unattraktiv geworden.

Pflichtschulen: Alle drei Gebietskörperschaften Erhalter

Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bei den Pflichtschulen stellt aus Sicht des Rechnungshofs ein weiteres Hindernis für einen koordinierten Einsatz der Mittel dar. Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind vorrangig für die Schulerhaltung zuständig. Dazu zählt nicht nur die Instandhaltung des Gebäudes, sondern auch die Beistellung von Schulwarten und Reinigungspersonal. Das an einer allgemein bildenden Pflichtschule tätige pädagogische und nichtpädagogische Personal hat aber unterschiedliche Dienstgeber: Für Lehrer ist das Land zuständig, sie werden jedoch über eine Rückfinanzierung durch den Bund bezahlt, Betreuungskräfte, wie beispielsweise der neue Beruf des Freizeitpädagogen in der Nachmittagsbetreuung, werden hingegen von der Gemeinde angestellt und bezahlt.

Über die Definition der Schulsprengel beeinflussen die Länder maßgeblich Personal und Infrastruktur und erschweren dadurch flächendeckende Schulstandortkonzepte der Regionen, bemängelt der Rechnungshof. Die Vielschichtigkeit der Schulverwaltung erschwere zudem die "schulartenübergreifende Nutzung von Schulraum", etwa Sportplätzen.

Daseinsvorsorge darf nicht Kosten-Nutzen-Rechnung unterzogen werden

Gemeindebund-Generalsekretär Dr. Walter Leiss sieht den Bericht des Rechnungshofes äußerst kritisch: "Die Daseinsvorsorge - und dazu zählen die Schulen nun mal - darf nicht einer reinen Kosten-Nutzen-Rechnung unterzogen werden. Eine grundsätzliche Infrastruktur im Bereich der Pflichtschulen muss flächendeckend aufrecht erhalten werden, sonst haben wir das Problem, dass bereits Volksschulkinder mehrere Stunden für den Schulweg brauchen. Damit kann man den ländlichen Raum gleich abschreiben." Eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gebietskörperschaften befürwortet Leiss allerdings.

Kleinschulen: Mehrwert für Bevölkerung und Gemeinde

Dass es bei Schulen um mehr als ein reines Zahlenspiel geht, betont auch Vorarlbergs Schullandesrätin Bernadette Mennel: "Kleinschulen bieten Kindern in einem Dorf nicht nur den Vorteil des kurzen Schulwegs. Sie sind identitätsstiftend für Kinder und Erwachsene und ein wichtiger Faktor für die Attraktivität von Dörfern als Wohnort für junge Familien." Geografie, Wirtschaft, Geschichte, soziale Struktur und das soziale Leben der Region spielen bei der Bewertung von Kleinschulen für Mennel eine ebenso entscheidende Rolle, wie Zahlen und Fakten.


Fotocredit: ©wavebreakpremium - Fotolia.com

11.12.2012