Zentrales Personenstandsregister: Kein Stein bleibt auf dem anderen

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Derzeit wird intensiv am neuen zentralen Personenstandsregister gearbeitet. Mit diesem Register sollen alle Geburten, Sterbefälle, etc. zentral erfasst werden und die Personenstandsbücher abgelöst werden. Der positive Effekt: Neben Verwaltungsvereinfachungen, wird auch das Bürgerservice wesentlich verbessert. Geplanter Starttermin ist der 1. April 2013.

Österreichweit gibt es jährlich etwa 77.000 Geburten, 36.000 Ehen und 76.000 Sterbefälle. Das sind in Summe 190.000 Personenstandsfälle im Jahr. Derzeit werden die Unmengen an Daten dezentral bzw. lokal in (elektronischen) Büchern geführt. Damit geht in Zeiten von E-Government und One-Stop-Shop Verfahren ein nicht unbeträchtlicher Aufwand für Verwaltung und Bürger einher. Mit dem zentralen Personenstandsregister, kurz ZPR, und damit der zentralen Erfassung aller Personenstandsdaten sollte das ab dem geplanten Start, dem 1. April 2013, der Vergangenheit angehören.

Mit Einführung des ZPR wird eine Person mit dem Personenstandsfall, z.B. der Geburt, im System erfasst werden. Ändert sich die Lebenssituation des Menschen - etwa auf Grund einer Ehe oder einer Namensänderung - so wird diese Änderung im ZPR seinen Niederschlag finden. Das System wird daher die Bücher (Geburtenbuch, Ehebuch und Sterbebuch) in der bisherigen Form ablösen.

Mehr Bürgerservice

Wenn ein Bürger heute eine Personenstandsurkunde, etwa eine Geburtsurkunde benötigt, so muss er zu jener Personenstandsbehörde, in dessen Büchern der Personenstandsfall geführt wird. Im Fall einer Eheschließung kann es sein, dass gleich mehrere Standesämter aufgesucht werden müssen. Mit dem ZPR wird jedem Bürger die Möglichkeit geboten, unabhängig vom Ort der Eintragung überall in Österreich die benötigten Urkunden zu erhalten. Da die Daten zentral erfasst werden und Behörden bzw. zugriffsberechtigte Stellen in der Lage sein werden, auf die im System verfügbaren Informationen zuzugreifen, bedeutet die Umsetzung des Projektes für den Bürger in vielen Angelegenheiten sogar den Wegfall des Urkundennachweises.

Reduktion des Verwaltungsaufwandes

Derzeit müssen bei Eintritt eines Personenstandsfalles vom zuständigen Standesamt zahlreiche Stellen verständigt werden, dies erfolgt zum Teil noch manuell bzw. auf konventionellem Weg mit der Post. Bei Geburten etwa sind vier Stellen zu verständigen, bei Eheschließungen neun Stellen und bei Todesfällen sogar elf Stellen. Allein um die Evidenzen aktuell zu halten und die gesetzlich auferlegten Mitteilungspflichten zu erfüllen sind jährlich mehr als eine Million Poststücke notwendig. Durch die zukünftige Automatisierung von Verständigungen sollen an die 1,5 Millionen Verständigungen pro Jahr wegfallen.

Das ZPR wird bei Vollbetrieb die Verwaltungstätigkeit der Personenstandsbehörden unterstützen. Aber nicht nur die Personenstandsbehörden selbst, sondern auch und insbesondere viele andere Behörden, Ämter, Gerichte und Verwaltungseinrichtungen auf Bundes- und Landesebene werden von der zentralen Verfügbarkeit relevanter Personenstandsdaten erheblich profitieren. So können etwa andere Register, etwa das Führerscheinregister oder das Waffenregister mit den im ZPR vorhandenen Informationen über das Ableben von Personen abgeglichen werden und umgehend allenfalls erforderliche Maßnahmen, wie etwa die Sicherstellung von Waffen, eingeleitet werden.

Strukturelle Verbesserungen

Da ein derart umfassendes Projekt mit weitreichenden und komplexen legistischen Maßnahmen einhergeht, werden überdies Überlegungen angestellt, die zukünftigen Verwaltungsabläufe auch im Bereich des Staatsbürgerschaftswesens (Führung der Staatsbürgerschaftsevidenzen, Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen) sowie die dahinterstehenden Organisationsstrukturen im Sinne der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit so effizient wie möglich zu gestalten.

Viele Gemeinden haben sich zur gemeinsamen Besorgung der Aufgaben des Standesamts- und des Staatsbürgerschaftswesens zu Verbänden zusammengeschlossen und konnten in der Vergangenheit durch den verbandsmäßigen Zusammenschluss bereits beträchtliche Synergien ziehen.

Da aber all jene Gemeinden, die Standesamtsverbände bilden, parallel Staatsbürgerschaftsverbände führen (müssen), die rechtlich und auch organisatorisch selbständige und von den Standesamtsverbänden unabhängige Rechtsträger sind, ergeben sich Ineffizienzen, die es im Zuge der Erarbeitung des ZPR durch Einbindung der Staatsbürgerschaftsevidenzen noch zu beseitigen gilt.

22.07.2012