Mit der Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G) hat sich das Spielfeld der Energiewende grundlegend verändert. Besonders hervorzuheben ist die neue Regelung für Windkraftanlagen, die es ermöglicht, das Windkraftprojekt ohne die ausdrückliche Widmung, Zustimmung sowie Beteiligung der Gemeinde im UVP-Verfahren zu genehmigen. Dies ist ein bemerkenswerter Unterschied zur Photovoltaik, bei der die Gemeindebeteiligung weiterhin im Rahmen der Umwidmung zu „Grünland-Photovoltaik“ vorgeschrieben ist.
Um dennoch die aktive Beteiligung der Gemeinden sicherzustellen und die Bedenken der Bürger zu berücksichtigen, wurden zwei Musterverträge ausgearbeitet; nämlich ein Zustimmungsvertrag, wo einer bedingten Zonierung im Rahmen der überörtlichen Raumplanung des Landes Niederösterreichs zugestimmt wird, als auch ein (weiterhin möglicher) Raumordnungsvertrag zur bedingten Umwidmung zu „Grünland-Windkraftanlagen“.
Diese Verträge regeln unter anderem auch die Bedingungen für die Vergütung und Nutzung der erzeugten Energie sowie des kommunalen Bodens. In vielen Fällen können dabei auch weitere Bedingungen aufgestellt werden, wie beispielsweise eine Beteiligung von Bürgern und/oder Gemeinden.
Muster-Raumordnungsvertrag_Windkraft_[Version_15052023].docx (0.08 MB)
Muster-Zustimmungsvertrag_Windkraft_[Version_15052023].docx (0.08 MB)
Belehrung_über_das_Rücktrittsrecht_Raumordnungsvertrag_Windkraft_[VERSION_15052023].docx (0.01 MB)
Belehrung_über_das_Rücktrittsrecht_Zustimmungsvertrag_Windkraft_[VERSION_15052023].docx (0.01 MB)
Projekte zu Photovoltaikanlagen
Im Rahmen der klimaschutzorientierten Raumordnungsgesetzgebung des Landes Niederösterreich wurden nicht nur eigene Widmungsarten für erneuerbare Energien geschaffen, sondern die Gemeinden auch gesetzlich dazu ermächtigt, privatrechtliche Raumordnungsverträge mit Grundstückseigentümern und Anlagenbetreibern, die solche Anlagen errichten, abzuschließen.
Derartige Raumordnungsverträge sind Vereinbarungen zwischen Kommunen, Grundstückseigentümern und Investoren, die die Errichtung von Anlagen, wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen auf in der Gemeinde gelegenem Boden ermöglichen. Diese Verträge regeln unter anderem die Bedingungen für eine Um- und Rückwidmung, die Vergütung und Nutzung der erzeugten Energie sowie des kommunalen Bodens. In vielen Fällen können dabei auch weitere Bedingungen für eine Umwidmung vereinbart werden, wie beispielsweise eine Beteiligung von Bürgern und/oder Gemeinden.
Muster-Raumordnungsvertrag_PV-Anlage_[Version_17052023].docx (0.08 MB)
Belehrung_über_das_Rücktrittsrecht_Raumordnungsvertrag_Photovoltaik_[VERSION_17052023].docx (0.01 MB)
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